Zustiftungen sind wie der Boden, aus dem die Hilfe für die Kindergärten wächst. Zustiftungen vermehren das Stiftungsvermögen. Mit einer Zustiftung trägt Ihre Hilfe langfristig immer wieder Früchte, Jahr für Jahr.

Die Stiftung ist verpflichtet, das Stiftungsvermögen zu erhalten. Ihre Zustiftung wird nicht angetastet. Gearbeitet wird mit den Zinserträgen.

Wenn Sie die Stiftung Senfkorn durch eine Zustiftung unterstützen wollen, können Sie innerhalb eines Zehnjahreszeitraumes ein von Ihnen zur Verfügung gestelltes Kapital von bis zu 1 Million Euro bei der Steuererklärung berücksichtigen lassen. Dies gilt zusätzlich zu den vorgesehenen Höchstgrenzen des Spendenabzugs von 20 Prozent Ihres Einkommens bzw. 0,4 Prozent der Umsätze, Löhne und Gehälter Ihres Unternehmens.

Mit einer Summe von mindestens 50.000 Euro können Sie auch eine eigene Unterstiftung zur Stiftung Senfkorn mit Ihrem oder einem von Ihnen gewählten Namen gründen. Wenn Sie diesen Weg der Unterstützung wählen wollen, können Sie ein von Ihnen zur Verfügung gestelltes Kapital von bis zu 307.000 Euro – gegebenenfalls verteilt auf einen Zeitraum von zehn Jahren – bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen.

Als sichtbares Zeichen pflanzen wir für jede Zustiftung ab 10.000 Euro in einem Kindergarten einen Apfelbaum. Und ab einer bestimmten Höhe würdigen wir Stifter, sofern diese einer solchen Ehrung nicht widersprechen, namentlich.

Gern kommen wir mit Ihnen ins Gespräch. Bitte rufen Sie uns an, schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Sie. senfkorn@ekmd.de

Auch kleinere Beträge sind wichtige Hilfen. Bitte informieren Sie sich unter dem Stichwort Spenden über das konkrete Projekt, für das wir um Spenden bitten.

Wenn Sie Rückfragen zum Thema Spenden haben, wenden Sie sich bitte an:
Dirk Buchmann, Fundraising-Beauftragter der EKM, (036202) 7717-96, fundraising@ekmd.de


Das Steuerrecht ist ständigen Änderungen unterworfen. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung dieser Informationen können wir keine Haftung übernehmen. Wenn Sie konkrete Fragen zu ihrer persönlichen Steuersituation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.